Sehr geehrte Mitglieder,
unsere diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung findet statt
am Mittwoch, 15.05.2024 um 18.00 Uhr in Raum 300 (2. Stock links) des Rathauses, Am Rathaus 9 in Fuldatal-Ihringshausen,
zu der hiermit herzlichst eingeladen wird.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen:
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung
TOP 2: Gedenken an unsere verstorbenen Mitglieder
TOP 3: Berichte: Des Vorsitzenden und der Kassiererin
TOP 4: Aussprache zu den Berichten
TOP 5: Bericht der Revisoren und Antrag auf Entlastung des Vorstandes
TOP 6: Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung (siehe nachstehende Erläuterungen)
TOP 7: Wahl einer Wahlleitung
TOP 8: Wahl von 2 Wahlhelfenden
TOP 9: Neuwahl des Vorstandes:
TOP 10: Wahl der Kassenprüfer/innen
TOP 11: Verschiedenes
Erläuterungen zu TOP 6 Neufassung der Satzung
Das Finanzamt Kassel hat dem Verein die Satzungsänderung auferlegt, damit die Gemeinnützigkeit gemäß Abgabenordnung auch in Zukunft bestehen bleiben kann. Der Satzungsentwurf, der gegenüber den bisherigen Regelungen keine grundlegenden Änderungen beinhaltet, wurde im Vorfeld mit der Diakonie Hessen, dem Finanzamt Kassel sowie dem Amtsgericht Kassel - Vereinsregister abgestimmt. Der Satzungsentwurf ist nachfolgend wiedergegeben, kann auf Wunsch in der Geschäftsstelle des Vereins während der Öffnungszeiten (siehe links oben) eingesehen werden bzw. wird auf Wunsch zugesandt. Eine Gegenüberstellung der bisherigen Satzungsregelungen und der geplanten Satzungsneuregelungen (synopse) ist hier als pdf abrufbar.
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann (§ 8 Abs. 5 der bisherigen Satzung).
Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Thöne, Vorsitzender
Entwurf Satzungsneufassung
Nachbarschaftsverein Fuldatal e.V.
Paragraf 1
Der Nachbarschaftsverein Fuldatal e. V. (Körperschaft) mit Sitz in Fuldatal verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Der Verein muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und in gleichem Umfang verfolgen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere dadurch, in Wahrnehmung christlicher Nächstenliebe und diakonischer Verantwortung, alten und hilfebedürftigen Menschen im Bereich von Fuldatal und Umgebung Hilfe und Förderung anzubieten und zur Verständigung zwischen den Generationen beizutragen.
Besondere Aufgabe des Vereins ist es, alten und hilfebedürftigen Menschen in ihren oft schweren Lebenslagen beizustehen. Dies geschieht durch:
Ferner setzt es sich der Verein zum Ziel, alten Menschen Wohn- und Lebensmöglichkeiten zu erhalten und zu schaffen, damit sie in ihrem vertrauten Lebensbereich solange wie möglich bleiben können.
Zu diesen Zwecken will der Verein Mittel aufbringen und beschaffen, um Fachkräfte anstellen zu können.
Die Hilfe wird ohne Rücksicht auf Abstammung und Konfession gewährt.
Paragraf 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Paragraf 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Paragraf 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Als Begünstigung ist in diesem Sinne nicht anzusehen:
a) Vergütungen aus Arbeitsverträgen,
b) Erstattung von notwendigen Auslagen.
Das Vermögen und alle Einnahmen des Vereins sind für die satzungsmäßigen Zwecke gebunden und dürfen nur für diesen Zweck verwandt werden.
Wenn und solange es zur nachhaltigen Erfüllung der Aufgaben des Vereins erforderlich ist, dürfen Einnahmen einer zweckgebundenen Rücklage zur Verfolgung der satzungsgemäßen Ziele zugeführt werden.
Paragraf 5
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Fuldatal, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Paragraf 6
Der Verein ist eine diakonische Einrichtung gemäß Diakoniegesetz der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und Mitglied der Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.
Tarifwerk, Mitarbeitervertretungsrecht und Datenschutzrecht des Diakonischen Werkes werden angewandt.
Paragraf 7
Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Zwecke des Vereins fördern wollen.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich beim Vorstand des Vereins beantragt.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
Die Austrittserklärung kann jederzeit erfolgen, die Mitgliedschaft erlischt jedoch zum Ende des Kalenderjahres.
Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand des Vereins bis spätestens 30. November eines jeden Jahres und wird mit Ablauf des Kalenderjahres wirksam.
Das Mitglied ist für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung verantwortlich.
Paragraf 8
Die Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag, den die Mitgliederversammlung gemäß § 10 Absatz 2 festsetzt. Der Vorstand kann im Einzelfall den Beitrag senken oder erlassen.
Der Verein beschafft ferner Mittel durch Spenden oder sonstige Zuwendungen von an ihren Zielen interessierten Institutionen, Behörden, Unternehmen, Vereinen oder Einzelpersonen.
Paragraf 9
Die Leitung des Vereins erfolgt durch die Mitgliederversammlung und durch den Vorstand.
Paragraf 10
1. Die Mitgliederversammlung wird jährlich mindestens einmal und zwar innerhalb der ersten sechs Monate einberufen. Sie setzt die allgemeinen Grundzüge der Tätigkeit des Vereins fest. Die Mitgliederversammlung wird von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, bei seiner/ihrer Verhinderung von dem stellvertretenden Vorsitzenden /der stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet.
2. Die Mitgliederversammlung
3. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende mindestens 14 Tage vor der Versammlung unter Angabe von Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Fuldatal. Die außerhalb der Gemeinde Fuldatal ansässigen Mitglieder werden schriftlich eingeladen.
4. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder mindestens zehn Prozent der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen verlangen.
5. Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens acht Tage vorher bei dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet darüber, ob diese Anträge noch auf die Tagesordnung gesetzt werden oder ob darüber in einer weiteren Mitgliederversammlung beschlossen werden soll.
Dies betrifft nicht Vorstandswechsel, Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins.
6. Abstimmungs- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder; jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden durch ihr Vertretungsorgan vertreten. Eine Vertretung der Mitglieder ist nicht zulässig.
7. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen ·Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
8. Die Beschlüsse über Änderungen der Satzung oder Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung von Dreiviertel der erschienenen Mitglieder.
Paragraf 11
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden, dem stellvertreten den Vorsitzenden/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer/der Schriftführerin, dem Kassierer/der Kassiererin und drei Beisitzern/Beisitzerinnen.
2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Der Verein wird gemäß § 26 BGB durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende.
4. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während der Amtsdauer erfolgt die Ersatzwahl in der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung für den Rest der Wahlperiode.
5. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Paragraf 12
Der Vorstand kann zur Unterstützung der Arbeit des Vereins einen Beirat berufen. Die Mitglieder des Beirates sollen nach besten Kräften den Verein ideell und finanziell unterstützen.
Der Beirat wird von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, zusammengerufen.
Paragraf 13
1. Die Geschäfte des Vereins führt der Vorstand. Er unterbreitet der Mitglieder-versammlung wichtige Vorlagen und Arbeitspapiere und erstellt den jährlichen Geschäfts- und Kassenbericht.
2. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden/der Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünfzig Prozent seiner Mitglieder anwesend sind.
3. Der Vorstand tritt, sooft es dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden erforderlich erscheint oder die Belange des Vereins es erfordern, mindestens aber jährlich einmal oder auf begründetes schriftliches Verlangen von mindestens drei seiner Mitglieder, zusammen. Die Sitzungen werden von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einer Woche einberufen und geleitet.
Paragraf 14
Die von der Mitgliederversammlung bestellten Rechnungsprüfer/Rechnungsprüferinnen prüfen die Rechnungen des Vereins und erstatten der Mitgliederversammlung darüber Bericht. In seiner Rechnungs- und Wirtschaftsführung wird der Verein durch das Diakonische Werk beraten und in der Regel jährlich geprüft.
Paragraf 15
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes werden protokollarisch niedergelegt und die Niederschriften von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden oder dem stellv. Vorsitzenden/der stellv. Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter/Versammlungsleiterin und von dem Schriftführer/der Schriftführerin bzw. bei dessen/bei deren Verhinderung durch einen von der Mitgliederversammlung zu benennenden Protokollführer /Protokoll-führerin unterzeichnet.
Paragraf 16
Die Satzung tritt mit der Eintragung beim Amtsgericht Kassel in Kraft.
Fuldatal, den
Ergänzender Hinweis:
Der Nachbarschaftsverein Fuldatal, den es mittlerweile seit über 30 Jahren gibt und den vor allem diejenigen, die ihn seither schätzen gelernt haben und daher nicht mehr missen möchten, unterstützt ältere hilfsbedürftige Mitmenschen bei der Bewältigung von Widrigkeiten im Alltag. Er organisiert sozusagen Hilfe zur Selbsthilfe, bietet auf Wunsch Besuchs- und Fahrdienste an, aber auch verschiedene regelmäßige Kursangebote, Beratungen sowie gesellige, kulturelle oder auch rein informative Veranstaltungen zu besonderen Themenstellungen. All dies vor allem, um auch im fortgeschrittenen Alter fit...
Ein Bewegungsprogramm für mehr Mobilität im Alltag (10 - 15 TeilnehmerInnen) Für einen sicheren Stand und ein gutes Gleichgewicht Für mehr Sicherheit beim Gehen und eine gute Kondition Für mehr Kraft und Beweglichkeit in den Beinen Für mehr Beweglichkeit und Entspannung im Schulter-Nacken-Bereich Für ein sicheres Aufstehen und Hinsetzen im Alltag, Beinkraft und Koordination In 10 Stunden kann der Rollator-Führerschein erworben werden, dabei soll aber auch der Spaß an der Bewegung zu passender Musik nicht zu kurz kommen. Für erfahrene Rollatorfahrer und -fahrerinnen wird zusätzlich das...
Einmal wöchentlich am Donnerstag treffen sich aktive Seniorinnen und Senioren im Fuldataler Forum, um sich mithilfe einer im Seniorensport erfahrenen Sportlehrerin für ihren Alltag in Form zu bringen. So trainieren sie am Anfang zur Musik der 60er ihre Orientierung, ihr Gedächtnis und Multitasking Fähigkeiten, indem nicht nur rhythmisch gelaufen wird, sondern indem Zusatzaufgaben (Bälle zuwerfen, einem Partner wie ein Schatten zu folgen, Übungen zu Zahlen erledigen o.ä.) zu bewältigen sind. Nach dieser ersten bewegten Runde werden Übungen für die allgemeine Beweglichkeit und Kraft angeboten, die...
Wie der Rollator-Führerschein dazu beiträgt, mobil zu werden! Wie schon mehrfach, jeweils einmal im Monat, brachen die Damen der Rollator- Gruppe (genannt „Rollis on Tour“) am Donnerstagmittag zu einem gemeinsamen Event auf: Dieses Mal war Hann. Münden das Ziel, auch das passende Sommerwetter stellte sich rechtzeitig ein. Gut gelaunt fuhren die Damen der Gruppe mit dem Bus des Nachbarschaftsvereins nach Hann. Münden, um dort gemeinsam einen Altstadtbummel zu unternehmen und Kaffee zu trinken. Da wir auf dem Schlossplatz parkten, war ein Spaziergang zur Werrabrücke erforderlich, den alle...
Nicht nur für Musikbegeisterte in der weitläufigeren Umgebung ist das Wohltätigkeitskonzert des Heeresmusikkorps Kassel unter der Leitung von Oberstleutnant Tobias Terhardt mit seinem vielseitigen musikalischen Repertoire ein Veranstaltungs-Muss im Sommer, das immer im letzten Sonntag im Juni dargeboten und vom Landkreis Kassel organisiert wird. Wie immer durften dabei Besucherinnen und Besucher des Nachbarschaftsvereins Fuldatal e. V. nicht fehlen, gehört dies doch traditionell zu unserem festen Veranstaltungsprogramm. Landrat Andreas Siebert und Oberstleutnant Tobias Terhardt begrüßten die...
Am 2. Mittwoch im Juni trafen wir uns in Wilhelmshausen an der Marienbasilika zum Männerfrühstück. Dies war für uns ein besonderer Ort. Nachdem wir gefrühstückt hatten gingen wir in die Kirche und Dr. Bernd Graubner erläuterte uns ausführlich die Geschichte der Marienbasilika. Die aufmerksamen Frühstücksgäste waren sehr interessiert und stellten auch viele Fragen. Zum Abschluss konnten wir uns noch an den Klängen der Orgel erfreuen. Vielen Dank an Dr. Bernd Graubner für den schönen Vormittag! Das nächste Männerfrühstück findet im Oktober statt. Nachfolgend einige Fotos: Bild oben: Gesellige...
Nach Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung wurde in einer Schweigeminute der 17 Mitglieder gedacht, die seit der letzten Mitgliederversammlung am 26.04.2023 verstorben sind. Anschließend berichtete Vorsitzender Michael Thöne über die verschiedenen Veranstaltungen des Vereins in den letzten 12 Monaten. Er dankte den zahlreichen ehrenamtlich Helfenden für ihre Arbeit im Nachbarschaftsverein zugunsten älterer hilfesbedürftiger Mitmenschen. Kassiererin Susanne Kaeseler erstattete den Kassenbericht für das Jahr 2023. Anschließend bestand die...
Seit mehr als dreißig Jahren unterhält der Nachbarschaftsverein Fuldatal einen Fahrdienst für ältere und hilfsbedürftige Mitmenschen in Fuldatal.Damit dieses Angebot aufrechterhalten werden kann, muss unser bisherige VW-Bus ersetzt werden, da er aufgrund seines Alters reparaturanfällig geworden ist.
So soll er aussehen, unser neuer VW-Bus.
Wir bitten um Ihre Unterstützung!Sie können uns bei der Anschaffung des neuen VW-Busses unterstützen, indem Sie uns eine Spende zukommen lassen.
Sie erhalten eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
Die Kursreihe „Trittsicher durchs Leben“ endete leider im November letzten Jahres. Der bisherige Kursleiter Bernd Quast hat mit diesem Bewegungsprogramm in Kooperation mit dem TSV Ihringshausen und dem Nachbarschaftsverein Fuldatal zahlreichen älteren Menschen das Leben erleichtert und lebenswert gemacht. Die bisherigen Teilnehmenden hofften darauf, das es weitergeht. Ab 18. April startete das Nachfolge-Angebot "Senioren in Bewegung" - zunächst bevorzugt mit den bisherigen Teilnehmenden.